Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2026
Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie Qevik (nachfolgend Qevik oder wir genannt) personenbezogene Daten der Nutzer der Qevik-Plattform erhebt, verarbeitet und schützt. Die Plattform ist über die Website sowie zugehörige NFC/QR-Produkte (Schlüsselanhänger, NFC-Karten) zugänglich.
Qevik ermöglicht es Nutzern, eine eindeutige Kennung mit persönlichen oder beruflichen Gegenständen zu verknüpfen. Findet jemand einen verlorenen Gegenstand, kann er diese Kennung scannen oder die System-ID auf unserer Website eingeben. Gehört die Kennung einer Privatperson, sieht der Finder genau die Angaben, die sie selbst zur Veröffentlichung freigegeben hat, und nichts darüber hinaus; welche das sind, bestimmt sie jederzeit in ihren Sichtbarkeitseinstellungen. Hat sie keine Angabe freigegeben, erhält der Finder keine personenbezogenen Daten, und wir benachrichtigen sie beim Scannen des Codes selbst per E-Mail über den Fund. Gehört die Kennung einem Unternehmen, zeigen wir dessen öffentliches Unternehmensprofil: Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Website, Telefon- und Faxnummer, den vom Unternehmen benannten Ansprechpartner mit Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse und, wenn ein gravierter Schlüssel am Gegenstand eine beschäftigte Person ausweist, die Angaben, die diese Person selbst veröffentlicht hat, ohne ihre genaue Anschrift. Die Angaben des Unternehmens hängen nicht von Sichtbarkeitseinstellungen ab und das Unternehmen entscheidet, welche es hinterlegt; für die Angaben der beschäftigten Person gelten ihre eigenen Einstellungen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im strikten Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
Diese Erklärung gilt für alle Nutzerkategorien der Plattform: Privatpersonen, Unternehmenskonten, Agenten (Fundstellen), Administratoren und anonyme Finder.
Datenschutzkontakt: support@qevik.com
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie uns unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail unter support@qevik.com kontaktieren.
Wir erheben ausschließlich die für die nachstehend beschriebenen Zwecke erforderlichen Daten. Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Transaktionen werden ausschließlich über Stripe, Inc. abgewickelt. Qevik erhebt, speichert und hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Bankkarteninformationen (Kartennummer, Ablaufdatum, Prüfziffer). Stripe handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Jede Datenverarbeitung beruht auf einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO. Die wichtigsten Verarbeitungszwecke und ihre Rechtsgrundlagen sind:
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben:
Wir verkaufen, vermieten oder übertragen Ihre personenbezogenen Daten niemals zu kommerziellen Zwecken an Dritte. Dieser Abschnitt nennt zwei unterschiedliche Empfängerkreise: zum einen die nachstehenden Auftragsverarbeiter, die ausschließlich nach unseren Weisungen handeln und mit denen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen haben, zum anderen Fundbüros und Partneragenturen, die für ihre eigene Verarbeitung eigenständig verantwortlich sind und keine Auftragsverarbeiter sind. Zunächst die Auftragsverarbeiter:
Im Rahmen des Rückgabeservices werden die Angaben des Finders aus einer öffentlichen Meldung (Abschnitt 3.6) an den Eigentümer des identifizierten Gegenstands übermittelt, damit er den Finder erreichen kann. Diese Weitergabe ist dem Dienstzweck immanent und beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Wird ein Gegenstand mit einer Qevik-Kennung bei einem Fundbüro oder einer Partneragentur abgegeben, verarbeiten wir die Kennung, um den Eigentümer zu bestimmen, und benachrichtigen ihn selbst per E-Mail: Diese Nachricht enthält den Namen der Stelle, ihre vollständige Anschrift sowie den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Mitarbeiters, der den Gegenstand aufgenommen hat, und, sofern die Stelle sie hinterlegt hat, ihre Öffnungszeiten. Ihre Kontaktdaten erhält die Stelle dabei nicht automatisch. Für Fundbüros finden Sie in Ihren Einstellungen einen gesonderten Schalter, der bei jedem neuen Konto ausgeschaltet ist: Ist er eingeschaltet, darf ein Fundbüro, das einen Ihrer Gegenstände verwahrt, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer einsehen, ohne Sie vorher zu fragen, und zwar auch dann, wenn Sie diese Angaben nicht veröffentlicht haben. Bleibt er ausgeschaltet, muss das Fundbüro, das den Gegenstand tatsächlich verwahrt, eine Anfrage an Sie richten. Diese Anfrage benennt genau ein Feld, entweder Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer, und kann einen frei formulierten Grund enthalten. Sie erhalten sie per E-Mail und entscheiden in Ihrem Konto, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Eine Zustimmung gilt für ein Feld, eine Stelle und einen Gegenstand. Sie hat keine feste Laufzeit: Sie gilt, solange diese Stelle den Gegenstand verwahrt, und endet mit der Rückgabe. Widerrufen können Sie sie jederzeit, mit sofortiger Wirkung. Partneragenturen, die keine Fundbüros sind, sehen ausschließlich die von Ihnen veröffentlichten Angaben; der Schalter gilt für sie nicht. Bei Unternehmenskonten werden Firmenname, Beschreibung und der benannte öffentliche Ansprechpartner als Angaben des Unternehmens ohne weitere Bedingung übermittelt, und ein gesonderter, ebenfalls standardmäßig ausgeschalteter Schalter des Unternehmens gibt zusätzlich den Namen des Mitarbeiters frei, der den Gegenstand führt.
Drei unserer Auftragsverarbeiter haben ihren Sitz in den USA (Stripe, Cloudflare, Vercel). Diese Drittlandübermittlungen sind durch die Standardvertragsklauseln (SCC) der Europäischen Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abgesichert.
Wir führen keine weiteren Datenübermittlungen in Drittländer außerhalb dieses vertraglichen Rahmens durch. Eine Kopie der eingesetzten Garantien können Sie unter support@qevik.com anfordern.
Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 32 DSGVO:
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten verpflichten wir uns, die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) zu benachrichtigen und Sie bei hohem Risiko unmittelbar zu informieren (Art. 34 DSGVO).
Qevik verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies für den Betrieb des Dienstes. Wir verwenden keine Werbe-, Tracking- oder Drittanbieter-Analyse-Cookies (kein Google Analytics, keine Social-Media-Pixel).
Rein technische und Präferenz-Cookies bedürfen gemäß § 25 Abs. 2 TTDSG keiner vorherigen Einwilligung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie im Seitenfuß.
Gemäß den Artikeln 15 bis 21 DSGVO sowie den Bestimmungen des BDSG stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen: DIE LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT NORDRHEIN-WESTFALEN.
Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes wenden. Wir bitten Sie jedoch, sich zunächst an uns zu wenden, damit wir Ihr Anliegen direkt bearbeiten können.
Für Fragen oder zur Ausübung Ihrer Rechte:
E-Mail: support@qevik.com
Wir verpflichten uns, auf jede Anfrage innerhalb eines Monats nach Eingang zu antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen Anfragen kann diese Frist nach Mitteilung um weitere zwei Monate verlängert werden.
Wir behalten uns vor, diese Erklärung jederzeit zu aktualisieren, um sie an gesetzliche Änderungen oder Dienständerungen anzupassen. Bei wesentlichen Änderungen werden wir Sie mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder durch einen gut sichtbaren Hinweis auf der Plattform informieren. Die aktuelle Fassung ist stets auf dieser Seite verfügbar.
Fassung 1.0.1
Gültig vom 1. Oktober 2026 bis 1. Oktober 2026
Frühere FassungenMeldet eine Person über eine Qevik-Kennung, dass sie einen Gegenstand gefunden hat, erheben wir die Angaben, die sie in das Meldeformular einträgt: Vorname (Pflichtangabe), Nachname (optional), Land des Fundes (Pflichtangabe), E-Mail-Adresse (optional) und Telefonnummer (optional). Die Meldung selbst ist freiwillig. Diese Angaben dienen allein dazu, den Eigentümer zu benachrichtigen und ihm die Kontaktaufnahme mit dem Finder zu ermöglichen; für andere Zwecke verwenden wir sie nicht, und wir bewahren sie nicht auf. Ein Qevik-Konto ist dafür nicht erforderlich.
Wird der Gegenstand dagegen bei einem Fundbüro oder einer Partneragentur abgegeben, erfasst der dortige Mitarbeiter den Fundvorgang, und wir speichern dazu folgende Angaben zum Finder: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie, ob seine Identität geprüft wurde und ob er den Gegenstand für sich beansprucht. Die Kontaktdaten dienen dazu, den Finder erreichen zu können. Die beiden Feststellungen haben einen anderen Zweck: Die Stelle benötigt sie, um die Rechte zu wahren, die das Gesetz dem Finder zuerkennt, also seinen Anspruch auf Finderlohn und seinen möglichen Eigentumserwerb nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Zu den Speicherfristen siehe Abschnitt 5.
Wir speichern die akzeptierte Version der AGB, die akzeptierte Version dieser Erklärung sowie den Zeitstempel der Annahme. Diese Daten sind erforderlich, um die Rechtmäßigkeit unserer Verarbeitungen nachzuweisen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Rechtsgrundlage für unsere Benachrichtigung des Eigentümers ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erbringung des Rückgabeservices). Rechtsgrundlage für die Einsicht eines Fundbüros in Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, sei es über den Schalter, sei es über eine von Ihnen erteilte Zustimmung; widerrufen können Sie sie jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Für die Übermittlung von Firmenname, Beschreibung und benanntem öffentlichem Ansprechpartner eines Unternehmenskontos sowie, bei eingeschaltetem Schalter des Unternehmens, des Namens des führenden Mitarbeiters stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Rückgabe des Gegenstands); über diese Verarbeitung informiert das Unternehmen seine Beschäftigten nach Art. 13 und 14 DSGVO, und widersprechen können Sie ihr nach Art. 21 DSGVO. Das Fundbüro ist für die weitere Verarbeitung der erhaltenen Daten eigenständig verantwortlich und kein Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO: Es verarbeitet sie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Rückgabeaufgaben. Jede Anfrage, jede Zustimmung, jede Ablehnung und jeder Widerruf werden protokolliert (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).