Ratgeber
Das Fundbüro: so funktioniert es
Das Fundbüro ist die Anlaufstelle für verlorene und gefundene Sachen in Ihrer Gemeinde. Hier erfahren Sie, was dort geschieht, ob Sie etwas verloren oder etwas gefunden haben.
Wer ist zuständig?
In Deutschland ist meist die Stadt oder Gemeinde zuständig, oft das Bürgeramt oder das Ordnungsamt. Bahn, Verkehrsbetriebe, Flughäfen und große Veranstaltungsorte haben häufig eigene Fundstellen. Wo etwas verloren ging, bestimmt also, wo Sie zuerst fragen sollten.
Sie haben etwas verloren
- Melden Sie den Verlust mit einer genauen Beschreibung: Farbe, Marke, besondere Merkmale, Ort und Zeitpunkt.
- Fragen Sie mehrmals nach: Fundsachen werden oft erst nach Tagen abgegeben.
- Zur Abholung brauchen Sie einen Ausweis und einen Nachweis, dass die Sache Ihnen gehört, etwa eine genaue Beschreibung oder einen Kaufbeleg.
Sie haben etwas gefunden
Wer eine Sache findet, muss den Fund in der Regel dem Verlierer oder der zuständigen Behörde melden (§ 965 BGB). Für Sachen im Wert von höchstens 10 Euro entfällt die Anzeige bei der Behörde. Geben Sie wertvolle Gegenstände und Ausweise beim Fundbüro ab.
Trägt der Gegenstand eine Qevik-Kennung oder einen QR-Code, können Sie den Inhaber direkt benachrichtigen. Erreichen Sie ihn auf diesem Weg nicht, melden Sie den Fund wie oben beschrieben.
Finderlohn
Der Finder kann einen Finderlohn verlangen: 5 Prozent des Werts bis 500 Euro, vom Mehrwert darüber 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent (§ 971 BGB). Wer seine Pflicht zur Anzeige verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht, verliert den Anspruch. Für Funde in Räumen einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Sonderregel (§ 978 BGB): Der Fund ist dort abzugeben, ein Finderlohn steht nur ab einem Wert von 50 Euro und nur zur Hälfte zu, und der Finder erwirbt kein Eigentum.
Was nach sechs Monaten geschieht
Meldet sich niemand, erwirbt der Finder sechs Monate nach der Anzeige bei der zuständigen Behörde das Eigentum, es sei denn, ein Berechtigter ist ihm vorher bekannt geworden oder hat sein Recht bei der Behörde angemeldet (§ 973 BGB). Wie lange das Fundbüro selbst aufbewahrt und was danach geschieht, regelt jede Gemeinde.
Allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland, keine Rechtsberatung. Regeln und Zuständigkeiten können je nach Bundesland und Gemeinde abweichen. Stand: Oktober 2026.